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Zur Herstellung von Fischstäbchen werden die Fische auf dem Fangschiff oder nach der Anlandung in den Verarbeitungsbetrieben zunächst filetiert, enthäutet und die Filets in Blöcken von meist 7,5 kg gefrostet.
Diese Fischblöcke sind das Ausgangsmaterial für die weitere vollautomatische Verarbeitung.
Zunächst werden sie im gefrorenen Zustand in 19,5 g schwere längliche Portionen aufgeteilt.
Diese durchlaufen eine Naßpanade aus Mehl, Stärke, Wasser und Bindemittel, danach die Trockenpanade aus Semmelbrösel, welche mit Paprika eingefärbt sind.
Zur Festigung der Panade weren die Stäbchen meist für 20 Sekunden in 170 °C heißem Pflanzenöl vorfritiert, wobei der Kern aber tiefgefroren bleibt.
Anschließend werden die Fischstächen nachgefrostet, automatisch verpackt und tiefgekühlt gelagert.
Der Anteil des Fischkerns muss 65 % betragen, wobei bei der Verarbeitung ein Gewichtsverlust auftreten kann.
Als Fischrohware eignen sich Magerfische wie Kabeljau, Alaska-Seelachs oder Seehecht.
Zu unterscheiden sind Fischstäbchen aus nicht grätenfreien Blöcken, diese dürfen kein zerkleinertes Fischfleisch enthalten und Fischstäbchen aus praktisch grätenfreier Ware, die bis zu 25 % zerkleinertes Fischfleisch enthalten können.