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Bei Marinaden handelt es sich um Erzeugnisse aus Fischen oder Fischteilen, die – ohne Wärmeeinwirkung – durch Behandlung mit Essig, Genußsäuren und Salz gargemacht sind. Auch Konservierungsstoffe werden verwendet.
Das Angebot ist vielfältig, marinierte Fische gibt es eingelegt in Aufgüssen, Tunken, Mayonnaise, Remoulade oder Öl. Manche Produkte enthalten pflanzliche Beigaben.
Für die Verpackun werden Fässer, Gläser und Dosen verwendet. Marinaden werden daher im Einzelhandel als lose Ware oder in Dosen und Gläsern angeboten.
Die Fischeinwage beträgt bei Marinaden in Aufgüssen, Soßen und Mayonnaisen mindestens 50 , sofern Gemüse oder andere Beilagen vorhanden sind, mindestens 35
Bei Rollmöpsen und Gabelrollmöpsen soll das Gewicht der eingerollten Gurken oder Zwiebeln 20 % des Rollmopsgewichtes nicht übersteigen.
Die bekanntesten Marinadenerzeugnisse sind:
Bismarckheringe
aus ausgenommenen, entgräteten Heringen, ohne Kopf, mit oder ohne Schwanzflosse.
Rollmöpse
aus ausgenommenen , entgräteten Heringen, ohne Kopf und Schwanzflosse, mit eingerollten Gurkenstückchen oder sonstigen pflanzlichen Beigaben.
Gabelrollmöpse
kleine mundgerechte Rollmöpse mit oder ohne Haut.
Marinierter Hering
aus ausgenommenen, nicht entgräteten Heringen mit oder ohne Kopf
Delikateßheringe
aus ausgenommenen kleineren zarten nicht entgräteten Heringen ohne Kopf
Kronsild
aus kleinen ausgenommenen nicht entgräteten Heringen ohne Kopf
Heringsstip
muß mindestens 50% marinierte Heringsstücke enthalten, außerdem bis zu 10 % Gemüse- und Gewürzbeigaben, z.B. Zwiebeln, Gurken und Sellerie. Der Mayonnaise oder einer ähnlichen Soße kann bis zu 3 % Heringsmilch beigefügt sein.
Marinaden sind nur bei ausreichender Kühlung für längere Zeit haltbar. auch eine kurzfristige Herausnahme aus der Kühlung ist möglichst zu vermeiden!