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Bestimmte Mikroalgen (Dinoflagellaten der Gattung Gonyoulox) können eine Reihe von giftigen Substanzen (Toxine) enthalten, die von den Muscheln mit den Algen aufgenommen werden.
Nach dem Verzehr solcher Muscheln können durch diese Algentoxine Durchfallerkrankungen oder Lähmungserscheinungen auftreten. Man spricht dann von einer Muschelvergiftung, obwohl es sich eigentlich um eine Algenvergiftung handelt.
Durch die regelmäßige Überwachung der Muschelbänke und die Festlegung von Höchstgehalten an Algentoxinen in Schalentieren und Erzeugnissen daraus ist ein umfangreicher Schutz des Verbrauchers gewährleistet.